Kürzlich wurde ich durch einen anderen Velofahrer, auf meiner Velotour mit meinem E-Bike (S-Pedelec, mit Tretunterstützung bis 45 km/h) angesprochen, dass ich mit meinem Gefährt auf dem eben befahrenen Weg nichts verloren hätte. Das sehe man an der gelben Nummer. Nun ja, ich war auf einem Weg unterwegs, mit der Signalisation "Gemeinsamer Rad- und Fussweg", also mit folgendm Schild:
Ist nun diese Aussage des belehrenden Herrn, so korrekt? Um es vorweg zu nehmen, nein. Das Signal Rad- und Fussweg mit gemeinsamer Verkehrsfläche signalisieren eine gemeinsame Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass diese Tafel eine Benutzungspflicht für Velos (und auch Mofas) beinhaltet. Die Benutzung gilt somit auch für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer).
Aus vorgegangener Erklärung war ich somit korrekt unterwegs. Ob das Schild sinnvoll gewählt wurde, auf dem unbefestigten, relativ steilen Wegabschnitt, das ist eine andere Geschichte. Das Befahren erfordert jedoch Vernunft und die Anpassung des Fahrstiels.
Hinweis:
Selbst wenn die Beschilderung "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" ausgeschildert wäre, darf mit abgeschaltetem Motor trotz eines schnellen E-Bikes (S-Pedelec) dort gefahren werden. Das Gelbe Nummernschild ist in dieser Frage nicht entscheidend, jedoch ob der Elektromotor eingeschaltet ist, oder nicht. |
Die Nachfolgende Auswahl an Verkehrssignalen und Ihnre Bedeutung für E-Bikes gibt eine kleine Übersicht zu den entsprechenden Verkehrsregeln:
Verbot für Motorwagen und Motorräder |
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Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder |
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Verbot für Motorfahrräder |
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Radwege |
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Gemeinsamer Rad- und Fussweg Fussgänger und Velofahrende teilen sich die Fläche. Es muss in angemessenem Tempo gefahren werden. Fussgänger haben immer Vortritt. Die Benutzung ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) obligatorisch. |
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Rad- und Fussweg mit getrennter Fläche |
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Einfahrt verboten |
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Einfahrt verboten |
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Fusswege (Zusatzsignal: Radfahren gestattet) Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen diese Fusswege mit eingeschaltetem Motor benützen. Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen diese Fusswege nur mit ausgeschaltetem Motor benützen. |
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Fussgängerzone Das Fahren ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) nicht gestattet. Das Rad darf aber geschoben werden. |
Diese Übersicht kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei, Grösse 215 KB)
Begriffserklärung:
- Langsame E-Bikes: Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h (ohne gelbe Nummer)
- Schnelle E-Bikes: S-Pedelec mit Tretunterstützung bis 45 km/h (mit gelber Nummer)
Grundsätzlich gehören beide Arten der E-Bikes zur Kategorie der Motorfahrräder, unterliegen jedoch unterschiedlichen Regelungen, welche sich von den Motorfahrrädern (Töffli/Mofa) wiederum unterscheiden.
Wichtigste Vorschriften und Verkehrsregeln für E-Bikes
Diese entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung des Bundesamts für Strassen ASTRA zu den wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern nach VTS.